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qualzucht:qualzuchtmerkmale

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qualzucht:qualzuchtmerkmale [2026/05/12 20:26] – [TSchV Schweiz] kathrinqualzucht:qualzuchtmerkmale [2026/05/15 09:08] (aktuell) – [TSchG Österreich] kathrin
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 § 5. Verbot der Tierquälerei\\   § 5. Verbot der Tierquälerei\\  
-(1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.\\  +(1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt [[allgemeines:schmerz|Schmerzen]], Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.\\  
 (2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer\\   (2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer\\  
 1. Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:\\   1. Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:\\  
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