Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


qualzucht:qualzuchtmerkmale

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
qualzucht:qualzuchtmerkmale [2025/12/05 16:22] – [TSchG Österreich] kathrinqualzucht:qualzuchtmerkmale [2026/05/15 09:08] (aktuell) – [TSchG Österreich] kathrin
Zeile 11: Zeile 11:
 |Diverse Rassen, bes. Zwergrassen|Kieferverkürzung, Zahnfehlstellungen mit Behinderung der Futteraufnahme und evtl. Tränenabflussstörungen|Verbot für Tiere mit extremer Rundköpfigkeit oder Verkürzung eines Kiefers| |Diverse Rassen, bes. Zwergrassen|Kieferverkürzung, Zahnfehlstellungen mit Behinderung der Futteraufnahme und evtl. Tränenabflussstörungen|Verbot für Tiere mit extremer Rundköpfigkeit oder Verkürzung eines Kiefers|
  
-Für Symptome der Kieferverkürzung, Zahnfehlstellungen und eventuell Tränenabflussstörungen wurde eine Verbot für Tiere mit extremer Rundköpfigkeit oder Verkürzung eines Kiefers empfohlen, obwohl genetisch kein Zusammenhang besteht (siehe [[krankheiten:zahnfehler|Zahnfehler]]) und Ergebnisse einer Studie((Barandun, G., & Palmer, D. 1982. Epiphora beim Zwergkaninchen. Anatomische, klinische und pathologisch-anatomische Untersuchungen des Tränenkanals beim Zwergkaninchen. Tierärztl. Prax. 10, S. 403-41.)) zu Tränenabflussstörungen ([[:epiphora|Epiphora]]) keinen Zusammenhang mit einer Rasse zeigten.+Für Symptome der Kieferverkürzung, Zahnfehlstellungen und eventuell Tränenabflussstörungen wurde ein Verbot für Tiere mit extremer Rundköpfigkeit oder Verkürzung eines Kiefers empfohlen, obwohl genetisch kein Zusammenhang besteht (siehe [[krankheiten:zahnfehler|Zahnfehler]]) und Ergebnisse einer Studie((Barandun, G., & Palmer, D. 1982. Epiphora beim Zwergkaninchen. Anatomische, klinische und pathologisch-anatomische Untersuchungen des Tränenkanals beim Zwergkaninchen. Tierärztl. Prax. 10, S. 403-41.)) zu Tränenabflussstörungen ([[:epiphora|Epiphora]]) keinen Zusammenhang mit einer Rasse zeigten.
  
 Anpassungen der Rassestandards des ZDRK((ZDRK, 2004. Bewertungsbestimmungen, Standard für die Beurteilung der Rassekaninchen und Erzeugnisse, Neuauflage Ausgabe 2004, Verlag: Zentralverband Deutscher Rassekaninchenzüchter e.V., 41063 Möchengladbach, Krefelder Str. 130 (Sitz des Präsidenten), Standard-Fachkommission: Franz Jacobs (Vorsitzender), Arno Dietrich (Geschäftsführer), Walter Hornung (Redaktion), Dieter Meister, Peter Mickmann, Alfons Födisch; Druck und Verarbeitung: Wilh. Von Lohr GmbH, 41460 Neuss, Vertrieb nur durch die Drucksachenverteilerstellen des ZDRK e.V.)) für Rassekaninchen blieben im Vorfeld der Veröffentlichung unberücksichtigt. Anpassungen der Rassestandards des ZDRK((ZDRK, 2004. Bewertungsbestimmungen, Standard für die Beurteilung der Rassekaninchen und Erzeugnisse, Neuauflage Ausgabe 2004, Verlag: Zentralverband Deutscher Rassekaninchenzüchter e.V., 41063 Möchengladbach, Krefelder Str. 130 (Sitz des Präsidenten), Standard-Fachkommission: Franz Jacobs (Vorsitzender), Arno Dietrich (Geschäftsführer), Walter Hornung (Redaktion), Dieter Meister, Peter Mickmann, Alfons Födisch; Druck und Verarbeitung: Wilh. Von Lohr GmbH, 41460 Neuss, Vertrieb nur durch die Drucksachenverteilerstellen des ZDRK e.V.)) für Rassekaninchen blieben im Vorfeld der Veröffentlichung unberücksichtigt.
Zeile 34: Zeile 34:
  
 § 5. Verbot der Tierquälerei\\   § 5. Verbot der Tierquälerei\\  
-(1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.\\  +(1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt [[allgemeines:schmerz|Schmerzen]], Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.\\  
 (2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer\\   (2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer\\  
 1. Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:\\   1. Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:\\  
Zeile 50: Zeile 50:
 l) Missbildungen der Schädeldecke,\\   l) Missbildungen der Schädeldecke,\\  
 m) Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind;\\   m) Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind;\\  
 +
 +Begriffsbestimmung **"Qualzuchtmerkmal"** nach § 4. 17.:
 +Qualzuchtmerkmal: ein charakteristisches Anzeichen, dessen Ausprägungsform nach wissenschaftlichen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit Symptome im Sinne des § 5 Abs. 2 Z 1 zur Folge hat.
  
 Für die Zucht von [[:hauskaninchen|Heimtieren]] gelten ergänzend die [[https://www.qualzuchtkommission.at/gutachten/|Gutachten]] der wissenschaftlichen Kommission (Qualzuchtkommission) gemäß § 22c.  Für die Zucht von [[:hauskaninchen|Heimtieren]] gelten ergänzend die [[https://www.qualzuchtkommission.at/gutachten/|Gutachten]] der wissenschaftlichen Kommission (Qualzuchtkommission) gemäß § 22c. 
Zeile 55: Zeile 58:
 Relevante Quellen für das "im Auftrag der Abteilung Naturschutz und in Zusammenarbeit mit der NÖ Tierschutzombudsstelle" (Land Niederösterreich) herausgegebene Dokument "Qualzuchtmerkmale bei Haustieren -- wichtige Informationen für Halter und Züchter"((Aigner, U. 2022. Qualzuchtmerkmale bei Haustieren -- wichtige Informationen für Halter und Züchter. Abteilung Naturschutz der Landesregierung Niederösterreich. Version 3, Oktober 2022. Online, letzter Abruf am 23.11.2025 von [[https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Information_fuer_Zuechter_innen_ueber_weitere_Meldepflich.html]].)), Kapitel "Kaninchen" (S. 35-38), waren [[qualzuchtmerkmale#Herzog et al., 2005|Herzog et al., 2005]] sowie [[qualzuchtmerkmale#Stucki et al., 2008|Stucki et al., 2008]]. Relevante Quellen für das "im Auftrag der Abteilung Naturschutz und in Zusammenarbeit mit der NÖ Tierschutzombudsstelle" (Land Niederösterreich) herausgegebene Dokument "Qualzuchtmerkmale bei Haustieren -- wichtige Informationen für Halter und Züchter"((Aigner, U. 2022. Qualzuchtmerkmale bei Haustieren -- wichtige Informationen für Halter und Züchter. Abteilung Naturschutz der Landesregierung Niederösterreich. Version 3, Oktober 2022. Online, letzter Abruf am 23.11.2025 von [[https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Information_fuer_Zuechter_innen_ueber_weitere_Meldepflich.html]].)), Kapitel "Kaninchen" (S. 35-38), waren [[qualzuchtmerkmale#Herzog et al., 2005|Herzog et al., 2005]] sowie [[qualzuchtmerkmale#Stucki et al., 2008|Stucki et al., 2008]].
  
-Für die Rassekaninchenzucht in Österreich aktuell gültig ist der Europa Standard aus dem Jahr 2024((Vogt, W., Olinger, R., Haman, U., Eber, M., Caithamlova, D., Weissenbacher, Y. 2024. Europa Standard. Herausgeber: Standardkommission der Sparte Kaninchen im Europäischen Verband für Geflügel-, Tauben-, Vogel-, Kaninchen- und Caviazucht. 03-2024.)). Weiters sind ab 01.03.2026 Zusatzbestimmungen der österreichischen Standardkommission((Seeber, R., Mairinger, H., Koretic, A., Guggenberger, H. 2025. Zusatzbestimmungen zum Europastandard 2024 bezüglich Übertypisierung von Rassekaninchen. Freude mit der Kleintierzucht. RÖK Fachzeitschrift. Dezember 2025. 1-8.)) einzuhalten (Betreff: Riesen, Zwerge, Englische Widder).+Für die Rassekaninchenzucht in Österreich aktuell gültig ist der Europa Standard aus dem Jahr 2024((Vogt, W., Olinger, R., Haman, U., Eber, M., Caithamlova, D., Weissenbacher, Y. 2024. Europa Standard. Herausgeber: Standardkommission der Sparte Kaninchen im Europäischen Verband für Geflügel-, Tauben-, Vogel-, Kaninchen- und Caviazucht. 03-2024.)). Weiters sind ab 01.03.2026 Zusatzbestimmungen der österreichischen Standardkommission((Seeber, R., Mairinger, H., Koretic, A., Guggenberger, H. 2025. Zusatzbestimmungen zum Europastandard 2024 bezüglich Übertypisierung von Rassekaninchen. 7-8. In: Freude mit der Kleintierzucht. RÖK Fachzeitschrift. Dezember 2025.)) einzuhalten (Betreff: Riesen, Zwerge, Englische Widder).
  
  
  
 ===== TschG Schweiz ===== ===== TschG Schweiz =====
-Im Tierschutzgesetz (TSchG)((455 Tierschutzgesetz (TSchG) vom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. September 2023), https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2008/414/de)) wird die Belastung eines Tieres folgendermaßen definiert: //"Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier insbesondere Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tief greifend in sein Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird"//\\  +Im Tierschutzgesetz (TSchG)((455 Tierschutzgesetz (TSchG) vom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. September 2023), https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2008/414/de)) wird die Belastung eines Tieres folgendermaßen definiert: //"Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier insbesondere Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tief greifend in sein Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird;".//\\  
  
 Das Wohlergehen der Tiere ist gemäß des TSchG namentlich gegeben, wenn:\\   Das Wohlergehen der Tiere ist gemäß des TSchG namentlich gegeben, wenn:\\  
Zeile 69: Zeile 72:
  
 ===== TSchV Schweiz ===== ===== TSchV Schweiz =====
-In Abschnitt 3, Art. 25 der Tierschutzverordnung TSchV)((455.1 Tierschutzverordnung (TSchV) vom 23. April 2008 (Stand am 1. Juni 2022), https://fedlex.data.admin.ch/eli/oc/2008/416)) der Schweiz heißt es:+In Abschnitt 3, Art. 25 der Tierschutzverordnung (TSchV)((455.1 Tierschutzverordnung (TSchV) vom 23. April 2008 (Stand am 1. Juni 2022), https://fedlex.data.admin.ch/eli/oc/2008/416)) der Schweiz heißt es:
  
 1) Das Züchten ist darauf auszurichten, gesunde Tiere zu erhalten, die frei von Eigenschaften und Merkmalen sind, mit denen ihre Würde missachtet wird.\\   1) Das Züchten ist darauf auszurichten, gesunde Tiere zu erhalten, die frei von Eigenschaften und Merkmalen sind, mit denen ihre Würde missachtet wird.\\  
Zeile 112: Zeile 115:
 |5|Tiefgreifender Eingriff in die Fähigkeiten|Abweichungen von der artgemässen Entwicklung eines Tieres, die zu Störungen der Körperfunktionen oder zu Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit auf Umweltreize führen|Abweichungen von der artgemässen Entwicklung eines Tieres, die zu hochgradigen Störungen der Körperfunktionen oder zu schwerwiegenden Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit auf Umweltreize führen| |5|Tiefgreifender Eingriff in die Fähigkeiten|Abweichungen von der artgemässen Entwicklung eines Tieres, die zu Störungen der Körperfunktionen oder zu Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit auf Umweltreize führen|Abweichungen von der artgemässen Entwicklung eines Tieres, die zu hochgradigen Störungen der Körperfunktionen oder zu schwerwiegenden Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit auf Umweltreize führen|
  
-In Anhang 2 der werden Merkmale und Symptome, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können, aufgelistet((455.102.4 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten vom 4. Dezember 2014 (Stand am 1. Januar 2015), https://fedlex.data.admin.ch/eli/oc/2014/747)):+In Anhang 2 der Verordnung((455.102.4 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten vom 4. Dezember 2014 (Stand am 1. Januar 2015), https://fedlex.data.admin.ch/eli/oc/2014/747)) werden Merkmale und Symptome, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können, aufgelistet:
  
 **1 Bewegungs- und Stützapparat**\\   **1 Bewegungs- und Stützapparat**\\  
-1.1 Skelettdeformationen oder Fehlbildungen, wie Bewegungsanomalien oder Lähmungen\\  +1.1 Skelettdeformationen oder Fehlbildungen, wie Bewegungsanomalien oder Lähmungen.\\  
 1.2 Degenerative Gelenksveränderungen, Spondylose (Versteifung der Wirbelsäule).\\   1.2 Degenerative Gelenksveränderungen, Spondylose (Versteifung der Wirbelsäule).\\  
  
 **2 Kopf**\\   **2 Kopf**\\  
 2.1. Schädeldeformationen mit behindernden Auswirkungen, wie Auswirkungen auf:\\   2.1. Schädeldeformationen mit behindernden Auswirkungen, wie Auswirkungen auf:\\  
-2.1.1 Zahnstellung\\   +2.1.1 Zahnstellung;\\   
-2.1.2 Lage der Augen\\   +2.1.2 Lage der Augen;\\   
-2.1.3 Atemfähigkeit\\   +2.1.3 Atemfähigkeit;\\   
-2.1.4 Geburtsvorgang\\  +2.1.4 Geburtsvorgang.\\  
  
-2.2 Offene und persistierende Fontanellen\\   +2.2 Offene und persistierende Fontanellen.\\   
-2.3 Schnabelwarze oder Augenringe, die die Atmung behindern oder das Gesichtsfeld stark einschränken\\  +2.3 Schnabelwarze oder Augenringe, die die Atmung behindern oder das Gesichtsfeld stark einschränken.\\  
  
 **3 Haut, Federn, Schuppen, Krallen**\\   **3 Haut, Federn, Schuppen, Krallen**\\  
qualzucht/qualzuchtmerkmale.1764948139.txt.gz · Zuletzt geändert: von kathrin

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki