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qualzucht:qualzuchtmerkmale

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qualzucht:qualzuchtmerkmale [2025/12/31 15:33] – [TSchG Österreich] kathrinqualzucht:qualzuchtmerkmale [2026/03/29 09:09] (aktuell) – [Herzog et al., 2005] kathrin
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 |Diverse Rassen, bes. Zwergrassen|Kieferverkürzung, Zahnfehlstellungen mit Behinderung der Futteraufnahme und evtl. Tränenabflussstörungen|Verbot für Tiere mit extremer Rundköpfigkeit oder Verkürzung eines Kiefers| |Diverse Rassen, bes. Zwergrassen|Kieferverkürzung, Zahnfehlstellungen mit Behinderung der Futteraufnahme und evtl. Tränenabflussstörungen|Verbot für Tiere mit extremer Rundköpfigkeit oder Verkürzung eines Kiefers|
  
-Für Symptome der Kieferverkürzung, Zahnfehlstellungen und eventuell Tränenabflussstörungen wurde eine Verbot für Tiere mit extremer Rundköpfigkeit oder Verkürzung eines Kiefers empfohlen, obwohl genetisch kein Zusammenhang besteht (siehe [[krankheiten:zahnfehler|Zahnfehler]]) und Ergebnisse einer Studie((Barandun, G., & Palmer, D. 1982. Epiphora beim Zwergkaninchen. Anatomische, klinische und pathologisch-anatomische Untersuchungen des Tränenkanals beim Zwergkaninchen. Tierärztl. Prax. 10, S. 403-41.)) zu Tränenabflussstörungen ([[:epiphora|Epiphora]]) keinen Zusammenhang mit einer Rasse zeigten.+Für Symptome der Kieferverkürzung, Zahnfehlstellungen und eventuell Tränenabflussstörungen wurde ein Verbot für Tiere mit extremer Rundköpfigkeit oder Verkürzung eines Kiefers empfohlen, obwohl genetisch kein Zusammenhang besteht (siehe [[krankheiten:zahnfehler|Zahnfehler]]) und Ergebnisse einer Studie((Barandun, G., & Palmer, D. 1982. Epiphora beim Zwergkaninchen. Anatomische, klinische und pathologisch-anatomische Untersuchungen des Tränenkanals beim Zwergkaninchen. Tierärztl. Prax. 10, S. 403-41.)) zu Tränenabflussstörungen ([[:epiphora|Epiphora]]) keinen Zusammenhang mit einer Rasse zeigten.
  
 Anpassungen der Rassestandards des ZDRK((ZDRK, 2004. Bewertungsbestimmungen, Standard für die Beurteilung der Rassekaninchen und Erzeugnisse, Neuauflage Ausgabe 2004, Verlag: Zentralverband Deutscher Rassekaninchenzüchter e.V., 41063 Möchengladbach, Krefelder Str. 130 (Sitz des Präsidenten), Standard-Fachkommission: Franz Jacobs (Vorsitzender), Arno Dietrich (Geschäftsführer), Walter Hornung (Redaktion), Dieter Meister, Peter Mickmann, Alfons Födisch; Druck und Verarbeitung: Wilh. Von Lohr GmbH, 41460 Neuss, Vertrieb nur durch die Drucksachenverteilerstellen des ZDRK e.V.)) für Rassekaninchen blieben im Vorfeld der Veröffentlichung unberücksichtigt. Anpassungen der Rassestandards des ZDRK((ZDRK, 2004. Bewertungsbestimmungen, Standard für die Beurteilung der Rassekaninchen und Erzeugnisse, Neuauflage Ausgabe 2004, Verlag: Zentralverband Deutscher Rassekaninchenzüchter e.V., 41063 Möchengladbach, Krefelder Str. 130 (Sitz des Präsidenten), Standard-Fachkommission: Franz Jacobs (Vorsitzender), Arno Dietrich (Geschäftsführer), Walter Hornung (Redaktion), Dieter Meister, Peter Mickmann, Alfons Födisch; Druck und Verarbeitung: Wilh. Von Lohr GmbH, 41460 Neuss, Vertrieb nur durch die Drucksachenverteilerstellen des ZDRK e.V.)) für Rassekaninchen blieben im Vorfeld der Veröffentlichung unberücksichtigt.
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 ===== TschG Schweiz ===== ===== TschG Schweiz =====
-Im Tierschutzgesetz (TSchG)((455 Tierschutzgesetz (TSchG) vom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. September 2023), https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2008/414/de)) wird die Belastung eines Tieres folgendermaßen definiert: //"Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier insbesondere Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tief greifend in sein Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird"//\\  +Im Tierschutzgesetz (TSchG)((455 Tierschutzgesetz (TSchG) vom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. September 2023), https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2008/414/de)) wird die Belastung eines Tieres folgendermaßen definiert: //"Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier insbesondere Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tief greifend in sein Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird;".//\\  
  
 Das Wohlergehen der Tiere ist gemäß des TSchG namentlich gegeben, wenn:\\   Das Wohlergehen der Tiere ist gemäß des TSchG namentlich gegeben, wenn:\\  
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 ===== TSchV Schweiz ===== ===== TSchV Schweiz =====
-In Abschnitt 3, Art. 25 der Tierschutzverordnung TSchV)((455.1 Tierschutzverordnung (TSchV) vom 23. April 2008 (Stand am 1. Juni 2022), https://fedlex.data.admin.ch/eli/oc/2008/416)) der Schweiz heißt es:+In Abschnitt 3, Art. 25 der Tierschutzverordnung (TSchV)((455.1 Tierschutzverordnung (TSchV) vom 23. April 2008 (Stand am 1. Juni 2022), https://fedlex.data.admin.ch/eli/oc/2008/416)) der Schweiz heißt es:
  
 1) Das Züchten ist darauf auszurichten, gesunde Tiere zu erhalten, die frei von Eigenschaften und Merkmalen sind, mit denen ihre Würde missachtet wird.\\   1) Das Züchten ist darauf auszurichten, gesunde Tiere zu erhalten, die frei von Eigenschaften und Merkmalen sind, mit denen ihre Würde missachtet wird.\\  
qualzucht/qualzuchtmerkmale.1767191580.txt.gz · Zuletzt geändert: von kathrin

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