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qualzucht:qualzuchtmerkmale

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qualzucht:qualzuchtmerkmale [2026/02/20 07:08] – [TSchV Schweiz] kathrinqualzucht:qualzuchtmerkmale [2026/05/15 09:08] (aktuell) – [TSchG Österreich] kathrin
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 |Diverse Rassen, bes. Zwergrassen|Kieferverkürzung, Zahnfehlstellungen mit Behinderung der Futteraufnahme und evtl. Tränenabflussstörungen|Verbot für Tiere mit extremer Rundköpfigkeit oder Verkürzung eines Kiefers| |Diverse Rassen, bes. Zwergrassen|Kieferverkürzung, Zahnfehlstellungen mit Behinderung der Futteraufnahme und evtl. Tränenabflussstörungen|Verbot für Tiere mit extremer Rundköpfigkeit oder Verkürzung eines Kiefers|
  
-Für Symptome der Kieferverkürzung, Zahnfehlstellungen und eventuell Tränenabflussstörungen wurde eine Verbot für Tiere mit extremer Rundköpfigkeit oder Verkürzung eines Kiefers empfohlen, obwohl genetisch kein Zusammenhang besteht (siehe [[krankheiten:zahnfehler|Zahnfehler]]) und Ergebnisse einer Studie((Barandun, G., & Palmer, D. 1982. Epiphora beim Zwergkaninchen. Anatomische, klinische und pathologisch-anatomische Untersuchungen des Tränenkanals beim Zwergkaninchen. Tierärztl. Prax. 10, S. 403-41.)) zu Tränenabflussstörungen ([[:epiphora|Epiphora]]) keinen Zusammenhang mit einer Rasse zeigten.+Für Symptome der Kieferverkürzung, Zahnfehlstellungen und eventuell Tränenabflussstörungen wurde ein Verbot für Tiere mit extremer Rundköpfigkeit oder Verkürzung eines Kiefers empfohlen, obwohl genetisch kein Zusammenhang besteht (siehe [[krankheiten:zahnfehler|Zahnfehler]]) und Ergebnisse einer Studie((Barandun, G., & Palmer, D. 1982. Epiphora beim Zwergkaninchen. Anatomische, klinische und pathologisch-anatomische Untersuchungen des Tränenkanals beim Zwergkaninchen. Tierärztl. Prax. 10, S. 403-41.)) zu Tränenabflussstörungen ([[:epiphora|Epiphora]]) keinen Zusammenhang mit einer Rasse zeigten.
  
 Anpassungen der Rassestandards des ZDRK((ZDRK, 2004. Bewertungsbestimmungen, Standard für die Beurteilung der Rassekaninchen und Erzeugnisse, Neuauflage Ausgabe 2004, Verlag: Zentralverband Deutscher Rassekaninchenzüchter e.V., 41063 Möchengladbach, Krefelder Str. 130 (Sitz des Präsidenten), Standard-Fachkommission: Franz Jacobs (Vorsitzender), Arno Dietrich (Geschäftsführer), Walter Hornung (Redaktion), Dieter Meister, Peter Mickmann, Alfons Födisch; Druck und Verarbeitung: Wilh. Von Lohr GmbH, 41460 Neuss, Vertrieb nur durch die Drucksachenverteilerstellen des ZDRK e.V.)) für Rassekaninchen blieben im Vorfeld der Veröffentlichung unberücksichtigt. Anpassungen der Rassestandards des ZDRK((ZDRK, 2004. Bewertungsbestimmungen, Standard für die Beurteilung der Rassekaninchen und Erzeugnisse, Neuauflage Ausgabe 2004, Verlag: Zentralverband Deutscher Rassekaninchenzüchter e.V., 41063 Möchengladbach, Krefelder Str. 130 (Sitz des Präsidenten), Standard-Fachkommission: Franz Jacobs (Vorsitzender), Arno Dietrich (Geschäftsführer), Walter Hornung (Redaktion), Dieter Meister, Peter Mickmann, Alfons Födisch; Druck und Verarbeitung: Wilh. Von Lohr GmbH, 41460 Neuss, Vertrieb nur durch die Drucksachenverteilerstellen des ZDRK e.V.)) für Rassekaninchen blieben im Vorfeld der Veröffentlichung unberücksichtigt.
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 § 5. Verbot der Tierquälerei\\   § 5. Verbot der Tierquälerei\\  
-(1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.\\  +(1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt [[allgemeines:schmerz|Schmerzen]], Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.\\  
 (2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer\\   (2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer\\  
 1. Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:\\   1. Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:\\  
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 |5|Tiefgreifender Eingriff in die Fähigkeiten|Abweichungen von der artgemässen Entwicklung eines Tieres, die zu Störungen der Körperfunktionen oder zu Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit auf Umweltreize führen|Abweichungen von der artgemässen Entwicklung eines Tieres, die zu hochgradigen Störungen der Körperfunktionen oder zu schwerwiegenden Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit auf Umweltreize führen| |5|Tiefgreifender Eingriff in die Fähigkeiten|Abweichungen von der artgemässen Entwicklung eines Tieres, die zu Störungen der Körperfunktionen oder zu Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit auf Umweltreize führen|Abweichungen von der artgemässen Entwicklung eines Tieres, die zu hochgradigen Störungen der Körperfunktionen oder zu schwerwiegenden Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit auf Umweltreize führen|
  
-In Anhang 2 der werden Merkmale und Symptome, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können, aufgelistet((455.102.4 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten vom 4. Dezember 2014 (Stand am 1. Januar 2015), https://fedlex.data.admin.ch/eli/oc/2014/747)):+In Anhang 2 der Verordnung((455.102.4 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten vom 4. Dezember 2014 (Stand am 1. Januar 2015), https://fedlex.data.admin.ch/eli/oc/2014/747)) werden Merkmale und Symptome, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können, aufgelistet:
  
 **1 Bewegungs- und Stützapparat**\\   **1 Bewegungs- und Stützapparat**\\  
-1.1 Skelettdeformationen oder Fehlbildungen, wie Bewegungsanomalien oder Lähmungen\\  +1.1 Skelettdeformationen oder Fehlbildungen, wie Bewegungsanomalien oder Lähmungen.\\  
 1.2 Degenerative Gelenksveränderungen, Spondylose (Versteifung der Wirbelsäule).\\   1.2 Degenerative Gelenksveränderungen, Spondylose (Versteifung der Wirbelsäule).\\  
  
 **2 Kopf**\\   **2 Kopf**\\  
 2.1. Schädeldeformationen mit behindernden Auswirkungen, wie Auswirkungen auf:\\   2.1. Schädeldeformationen mit behindernden Auswirkungen, wie Auswirkungen auf:\\  
-2.1.1 Zahnstellung\\   +2.1.1 Zahnstellung;\\   
-2.1.2 Lage der Augen\\   +2.1.2 Lage der Augen;\\   
-2.1.3 Atemfähigkeit\\   +2.1.3 Atemfähigkeit;\\   
-2.1.4 Geburtsvorgang\\  +2.1.4 Geburtsvorgang.\\  
  
-2.2 Offene und persistierende Fontanellen\\   +2.2 Offene und persistierende Fontanellen.\\   
-2.3 Schnabelwarze oder Augenringe, die die Atmung behindern oder das Gesichtsfeld stark einschränken\\  +2.3 Schnabelwarze oder Augenringe, die die Atmung behindern oder das Gesichtsfeld stark einschränken.\\  
  
 **3 Haut, Federn, Schuppen, Krallen**\\   **3 Haut, Federn, Schuppen, Krallen**\\  
qualzucht/qualzuchtmerkmale.1771567731.txt.gz · Zuletzt geändert: von kathrin

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