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qualzucht:qualzuchtmerkmale

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qualzucht:qualzuchtmerkmale [2026/03/29 09:09] – [Herzog et al., 2005] kathrinqualzucht:qualzuchtmerkmale [2026/05/15 09:08] (aktuell) – [TSchG Österreich] kathrin
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 § 5. Verbot der Tierquälerei\\   § 5. Verbot der Tierquälerei\\  
-(1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.\\  +(1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt [[allgemeines:schmerz|Schmerzen]], Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.\\  
 (2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer\\   (2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer\\  
 1. Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:\\   1. Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:\\  
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 |5|Tiefgreifender Eingriff in die Fähigkeiten|Abweichungen von der artgemässen Entwicklung eines Tieres, die zu Störungen der Körperfunktionen oder zu Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit auf Umweltreize führen|Abweichungen von der artgemässen Entwicklung eines Tieres, die zu hochgradigen Störungen der Körperfunktionen oder zu schwerwiegenden Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit auf Umweltreize führen| |5|Tiefgreifender Eingriff in die Fähigkeiten|Abweichungen von der artgemässen Entwicklung eines Tieres, die zu Störungen der Körperfunktionen oder zu Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit auf Umweltreize führen|Abweichungen von der artgemässen Entwicklung eines Tieres, die zu hochgradigen Störungen der Körperfunktionen oder zu schwerwiegenden Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit auf Umweltreize führen|
  
-In Anhang 2 der werden Merkmale und Symptome, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können, aufgelistet((455.102.4 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten vom 4. Dezember 2014 (Stand am 1. Januar 2015), https://fedlex.data.admin.ch/eli/oc/2014/747)):+In Anhang 2 der Verordnung((455.102.4 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten vom 4. Dezember 2014 (Stand am 1. Januar 2015), https://fedlex.data.admin.ch/eli/oc/2014/747)) werden Merkmale und Symptome, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können, aufgelistet:
  
 **1 Bewegungs- und Stützapparat**\\   **1 Bewegungs- und Stützapparat**\\  
-1.1 Skelettdeformationen oder Fehlbildungen, wie Bewegungsanomalien oder Lähmungen\\  +1.1 Skelettdeformationen oder Fehlbildungen, wie Bewegungsanomalien oder Lähmungen.\\  
 1.2 Degenerative Gelenksveränderungen, Spondylose (Versteifung der Wirbelsäule).\\   1.2 Degenerative Gelenksveränderungen, Spondylose (Versteifung der Wirbelsäule).\\  
  
 **2 Kopf**\\   **2 Kopf**\\  
 2.1. Schädeldeformationen mit behindernden Auswirkungen, wie Auswirkungen auf:\\   2.1. Schädeldeformationen mit behindernden Auswirkungen, wie Auswirkungen auf:\\  
-2.1.1 Zahnstellung\\   +2.1.1 Zahnstellung;\\   
-2.1.2 Lage der Augen\\   +2.1.2 Lage der Augen;\\   
-2.1.3 Atemfähigkeit\\   +2.1.3 Atemfähigkeit;\\   
-2.1.4 Geburtsvorgang\\  +2.1.4 Geburtsvorgang.\\  
  
-2.2 Offene und persistierende Fontanellen\\   +2.2 Offene und persistierende Fontanellen.\\   
-2.3 Schnabelwarze oder Augenringe, die die Atmung behindern oder das Gesichtsfeld stark einschränken\\  +2.3 Schnabelwarze oder Augenringe, die die Atmung behindern oder das Gesichtsfeld stark einschränken.\\  
  
 **3 Haut, Federn, Schuppen, Krallen**\\   **3 Haut, Federn, Schuppen, Krallen**\\  
qualzucht/qualzuchtmerkmale.1774768177.txt.gz · Zuletzt geändert: von kathrin

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