kastration:kastration
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====== Kastration ====== | ====== Kastration ====== | ||
===== Allgemeines ===== | ===== Allgemeines ===== | ||
- | Kastrieren bedeutet die operative Entfernung der Keimdrüsen - auch Geschlechtsdrüsen oder Gonaden | + | Kastrieren bedeutet die operative Entfernung |
Beim männlichen Tier werden die Hoden durch eine Orchiektomie, | Beim männlichen Tier werden die Hoden durch eine Orchiektomie, | ||
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In der Heimtierhaltung werden heute Rammler pauschal kastriert, um sie gemeinsam mit anderen | In der Heimtierhaltung werden heute Rammler pauschal kastriert, um sie gemeinsam mit anderen | ||
- | "(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn\\ | + | "//(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn\\ |
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4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben erforderlich ist, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, | 4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben erforderlich ist, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, | ||
- | 5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird." | + | 5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.//" |
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Zwingt der Grund zu der Maßnahme, liegt eine absolute, bei Vorliegen von sinnvollen Alternativen eine relative Indikation vor. Die tierärztliche Indikation ist also nicht ausschließlich auf das Vorliegen einer Erkrankung | Zwingt der Grund zu der Maßnahme, liegt eine absolute, bei Vorliegen von sinnvollen Alternativen eine relative Indikation vor. Die tierärztliche Indikation ist also nicht ausschließlich auf das Vorliegen einer Erkrankung | ||
- | Ausdrücklich keine Indikation | + | Ausdrücklich keine Indikation |
Im Tierschutzgesetz, | Im Tierschutzgesetz, | ||
- | Nach einer Umfrage von Mertens & Unselm (1997)((Mertens, | + | Nach einer Umfrage von Mertens & Unselm (1997)((Mertens, |
===== Aktuelle Sitution in Deutschland ===== | ===== Aktuelle Sitution in Deutschland ===== | ||
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* Verhütung von oder Abstellen aggressiven Verhaltens und “Urinspritzens” bzw. Markierverhalten. | * Verhütung von oder Abstellen aggressiven Verhaltens und “Urinspritzens” bzw. Markierverhalten. | ||
- | Das Verhüten von denkbaren, im späteren Lebensalter eventuell auftretenden Erkrankungen und das Unterdrücken artspezifischen Verhaltens mittels einer Kastration sind durch das Tierschutzgesetz nicht gedeckt. Studienergebnisse, | + | Das Verhüten von denkbaren, im späteren Lebensalter eventuell auftretenden Erkrankungen und das Unterdrücken artspezifischen Verhaltens mittels einer Kastration sind durch das Tierschutzgesetz |
Die Entnahme von gesunden Organen aus gesunden Tieren in der Erwartung, dass diese Organe somit nicht mehr erkranken können, löst mitunter eine Kettenreaktion aus, in deren Folge das Tier bzw. andere Organe erkranken können. | Die Entnahme von gesunden Organen aus gesunden Tieren in der Erwartung, dass diese Organe somit nicht mehr erkranken können, löst mitunter eine Kettenreaktion aus, in deren Folge das Tier bzw. andere Organe erkranken können. | ||
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In der Haustierhaltung von Kaninchen ist die Kastration weiblicher Tiere aus Gründen der Vermehrung normalerweise nicht gegeben, weil in der Regel die Rammler kastriert werden. Diese Maßnahme soll vor ungewollter Vermehrung wie auch dem Schutz vor gleichgeschlechtlichen Artgenossen dienen, weil bei Eintreten der Geschlechtsreife Rangordnungskämpfe um das Territorium ausgetragen werden, die auf Grund des begrenzten Territoriums und somit fehlender Ausweichmöglichkeiten eine hohe Verletzungsgefahr bergen. | In der Haustierhaltung von Kaninchen ist die Kastration weiblicher Tiere aus Gründen der Vermehrung normalerweise nicht gegeben, weil in der Regel die Rammler kastriert werden. Diese Maßnahme soll vor ungewollter Vermehrung wie auch dem Schutz vor gleichgeschlechtlichen Artgenossen dienen, weil bei Eintreten der Geschlechtsreife Rangordnungskämpfe um das Territorium ausgetragen werden, die auf Grund des begrenzten Territoriums und somit fehlender Ausweichmöglichkeiten eine hohe Verletzungsgefahr bergen. | ||
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