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qualzucht:belastungskategorie

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qualzucht:belastungskategorie [2023/09/17 21:11] andreasqualzucht:belastungskategorie [2023/12/10 16:50] (aktuell) andreas
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 Im Tierschutzgesetz der Schweiz (TSchG)((TSchG, 2005. Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) vom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. Januar 2022). Online, Abruf am 9.4.2023 von https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2008/414/de)) wird in Artikel 3, Buchst. a eine "Belastung" im Kontext des Tierschutz folgendes definiert: //"Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier insbesondere Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tief greifend in sein Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird"// Im Tierschutzgesetz der Schweiz (TSchG)((TSchG, 2005. Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) vom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. Januar 2022). Online, Abruf am 9.4.2023 von https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2008/414/de)) wird in Artikel 3, Buchst. a eine "Belastung" im Kontext des Tierschutz folgendes definiert: //"Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier insbesondere Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tief greifend in sein Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird"//
  
-Im Tierschutzgesetz der Schweiz wird auch festgelegt, wer ein Zuchtverbot aussprechen darf - TSchG, Artikel 10, Abschnitt 2: //"Der Bundesrat erlässt Vorschriften über das Züchten und Erzeugen von Tieren und bestimmt die Kriterien zur Beurteilung der Zulässigkeit von Zuchtzielen und Reproduktionsmethoden; dabei berücksichtigt er die Würde des Tieres. Er kann die Zucht, das Erzeugen, das Halten, die Ein-, Durch- und Ausfuhr sowie das Inverkehrbringen von Tieren mit bestimmten [[qualzucht:merkmale|Merkmalen]], insbesondere Abnormitäten in Körperbau und Verhalten, verbieten."//. In Artikel 9, Punkt 3 wird erklärt, dass bei der Belastungsbeurteilung nur erblich bedingte Belastungen berücksichtigt werden.+Im Tierschutzgesetz der Schweiz wird auch festgelegt, wer ein Zuchtverbot aussprechen darf - TSchG, Artikel 10, Abschnitt 2: //"Der Bundesrat erlässt Vorschriften über das Züchten und Erzeugen von Tieren und bestimmt die Kriterien zur Beurteilung der Zulässigkeit von Zuchtzielen und Reproduktionsmethoden; dabei berücksichtigt er die Würde des Tieres. Er kann die Zucht, das Erzeugen, das Halten, die Ein-, Durch- und Ausfuhr sowie das Inverkehrbringen von Tieren mit bestimmten [[qualzucht:qualzuchtmerkmale|Merkmalen]], insbesondere Abnormitäten in Körperbau und Verhalten, verbieten."//. In Artikel 9, Punkt 3 wird erklärt, dass bei der Belastungsbeurteilung nur erblich bedingte Belastungen berücksichtigt werden.
  
 „Belastungskategorien“ (BK) gehen auf die Schweizer „Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten“((BLV, 2014. 455.102.4 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten vom 4. Dezember 2014 „Belastungskategorien“ (BK) gehen auf die Schweizer „Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten“((BLV, 2014. 455.102.4 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten vom 4. Dezember 2014
-(Stand am 1. Januar 2015) Online, Abruf am 9.4.2023 von https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2014/747/de)) von 2014 zurück. In Artikel 2 wird dort an einen Züchter die Forderung gestellt, dass er die Belastungen kennen muss, //"die eine extreme Ausprägung von [[qualzucht:merkmale|Merkmalen]] sowie die bekannten Erbschäden der betreffenden Zuchtform für die Tiere haben"// In Artikel 3 werden die einzelnen Belastungen in „Belastungskategorien“ eingeteilt:+(Stand am 1. Januar 2015) Online, Abruf am 9.4.2023 von https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2014/747/de)) von 2014 zurück. In Artikel 2 wird dort an einen Züchter die Forderung gestellt, dass er die Belastungen kennen muss, //"die eine extreme Ausprägung von [[qualzucht:qualzuchtmerkmale|Merkmalen]] sowie die bekannten Erbschäden der betreffenden Zuchtform für die Tiere haben"// In Artikel 3 werden die einzelnen Belastungen in „Belastungskategorien“ eingeteilt:
   * Belastungskategorie 0: keine Belastung;   * Belastungskategorie 0: keine Belastung;
   * Belastungskategorie 1: leichte Belastung;   * Belastungskategorie 1: leichte Belastung;
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   - //aufgrund der anatomischen Verhältnisse Schwergeburten zu erwarten sind."//\\   - //aufgrund der anatomischen Verhältnisse Schwergeburten zu erwarten sind."//\\
  
-Abbildung [Belastungskategorien.tif]: Kriterien für die Zuordnung von Belastungsformen eines Tieres zu einer Belastungskategorie (Art. 4 Abs. 1), aus BLV, 2014 +Im Anhang 2 der Schweizer Verordnung werden [[qualzucht:qualzuchtmerkmale|Merkmale]] und Symptome aufgeführt, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können. Für Säugetiere zählen z. B. folgende dazu (Auszug): 
- +
-Im Anhang 2 der Schweizer Verordnung werden [[qualzucht:merkmale|Merkmale]] und Symptome aufgeführt, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können. Für Säugetiere zählen z. B. folgende dazu (Auszug): +
   * //Skelettdeformationen oder Fehlbildungen, wie Bewegungsanomalien oder Lähmungen,//\\   * //Skelettdeformationen oder Fehlbildungen, wie Bewegungsanomalien oder Lähmungen,//\\
   * //Schädeldeformationen mit behindernden Auswirkungen auf Zahnstellung, Lage der Augen und  Atemfähigkeit,//\\   * //Schädeldeformationen mit behindernden Auswirkungen auf Zahnstellung, Lage der Augen und  Atemfähigkeit,//\\
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 Mit den Rassezuchtstandards trug der "Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V." (ZDRK) von 2004 und 2018 in Deutschland für Kaninchen als Nutztiere den Punkten Rechnung, so z. B. mit Bestimmungen in Bezug auf erbliche Erkrankungen wie Zwergwuchs und Brachygnathie, Missbildungen der Tasthaare bei Rexkaninchen und eine Einschränkung der Ohrlänge bei Englischen Widderkaninchen. Für den Bereich der Zucht und Vermehrung im Heimtierbereich existieren solche Informationen nicht. Mit den Rassezuchtstandards trug der "Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V." (ZDRK) von 2004 und 2018 in Deutschland für Kaninchen als Nutztiere den Punkten Rechnung, so z. B. mit Bestimmungen in Bezug auf erbliche Erkrankungen wie Zwergwuchs und Brachygnathie, Missbildungen der Tasthaare bei Rexkaninchen und eine Einschränkung der Ohrlänge bei Englischen Widderkaninchen. Für den Bereich der Zucht und Vermehrung im Heimtierbereich existieren solche Informationen nicht.
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qualzucht/belastungskategorie.1694977873.txt.gz · Zuletzt geändert: von andreas

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